Darüber hinaus sei ein »Planungsraum Ruhrgebiet«, den das Land als zentrales Argument für einen Zusammenschluss Mülheims mit Essen vorgebracht habe, letztlich eine Konstruktion des Landes, zumal der »Siedlungsverband Ruhr« (SVR), dem Mülheim und Essen angehörten, mittlerweile keine Kompetenzen im Bereich der Regionalplanung mehr habe. Letztlich wurden an der Zuordnung von Rechenzentren also Raumordnungen und politische Einflusssphären verhandelt.

Ausschnitt aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zur Verordnung über die Einzugsbereiche der Kommunalen Datenverarbeitungszentralen im Lande NRW (VerfGH 7/78), 9. Februar 1979 https://www.verfgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/1990_und_vorher/790209_7-78.pdf