Gegen Mülheims Vorwurf einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ging das Land mit dem Argument vor, dass die Planung gemeinsamer Rechenzentren durch das Land nicht in konkrete Aufgabenbereiche Mülheims eingreife, sondern allenfalls in die »Wahl des Partners« für Rechenzentren. Da die EDV wegen ihrer hohen Kosten und Komplexität »originär auf Gemeinsamkeit«, also auf kostensparende »Kooperation« ausgerichtet sei, wäre die Vorgabe des Kooperationspartners durch das Land demnach kein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung.