Die hier übliche Angabe der Beschwerdeführerin, also der Stadt, die die Klage gegen das Land wegen der Zuordnung zu einem Rechenzentrums-Verbund erhob, wurde vom Verfassungsgerichtshof NRW für die Onlinestellung des Dokuments gelöscht. Wie aus der weiteren Lektüre des Urteils wegen dort fehlender Anonymisierungen unschwer hervorgeht, handelt es sich bei der Beschwerdeführerin um die Stadt Mülheim, die nicht mit der Stadt Essen ein gemeinsames Rechenzentrum betreiben möchte.
Hier nennt der Verfassungsgerichtshof den eigentlichen Stein des Anstoßes und Anlass für die Klage mehrerer Kommunen gegen das Land NRW: Mit der hier genannten Verordnung hatte das Land NRW den Zuschnitt der Datenverbünde festgelegt und damit Kooperationen von Kreisen und Kommunen bestimmt, die in einem gemeinsamen Rechenzentrum zusammenarbeiten sollten.